Es stellt sich die Frage, wer die enormen Kosten der durch COVID-19 bedingten Arbeitsausfälle zu tragen hat: Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Staat? Die Antwort hierauf fällt nicht ganz leicht, weil in der aktuellen Lage unterschiedliche Regelungen aus dem Arbeits-, Sozial- und Gefahrenabwehrrecht greifen.
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