Grundsätzlich trägt der Arbeitnehmer das Risiko, aufgrund objektiver Hindernisse seinen Arbeitsplatz als Erfüllungsort nicht erreichen zu können (Wegerisiko). Ist es einem Arbeitnehmer mit Wohnsitz im angrenzenden europäischen Ausland (z.B. bei Grenzschließungen) nicht möglich, seinen Arbeitsplatz in Deutschland zu erreichen, entfällt in der Regel sein Lohnanspruch.
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