Das Insolvenzrecht sowie die Sanierung zählen zu den traditionellen Beratungsfeldern der Kanzlei, gestützt auf den praktischen Erfahrungen als Konkurs- und Insolvenzverwalter, wissenschaftlich unterlegt durch Mitkommentierung von Vorschriften der seit dem 01.01.1999 geltenden Insolvenzordnung, zahlreiche Veröffentlichungen sowie einschlägige Referententätigkeiten.
Diese gestatten eine praxisgerechte und problemorientierte Bewältigung von im Rahmen einer Insolvenz auftretenden Fragen im Bereich des Gesellschafts-, Handels-, Bank-, Kreditsicherungs-, Arbeits- und Steuerrechts sowie insbesondere bei der Beurteilung von eigenkapitalersetzenden oder organschaftlichen Haftungsinanspruchnahmen.
Die Beratungstätigkeit ist dabei nicht nur auf die rein insolvenzmäßige nicht verwaltende Abwicklung verengt, sondern auch und gerade ausgerichtet auf die außergerichtliche Insolvenzprophylaxe, Reorganisation und Reorganisation des Rechtsträgers, ggf. durch Erstellung eines Insolvenzplans.
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