
Sanierung & Restrukturierung
Unternehmenskrisen sind Extremsituationen. Es geht um die Zukunft des Betriebs, um
Arbeitsplätze, um Existenzen. In der Krise ist die zielorientierte Beratung ein Muss! Das
Insolvenzrecht sowie die Sanierung und Reststrukturierung zählen zu den traditionellen
Beratungsfeldern der Kanzlei, gestützt auf den praktischen Erfahrungen als Konkurs- und
Insolvenzverwalter, wissenschaftlich unterlegt durch Mitkommentierungen von Vorschriften der
seit dem 01.01.1999 geltenden Insolvenzordnung, zahlreiche Veröffentlichungen sowie
einschlägige Referententätigkeiten.
Diese gestatten eine praxisgerechte und problemorientierte Bewältigung von im Rahmen einer
Insolvenz auftretenden Fragen im Bereich des Gesellschafts-, Handels-, Bank-,
Kreditsicherungs-, Arbeits- und Steuerechts sowie insbesondere bei der Beurteilung von
eigenkapitalersetzenden oder organschaftlichen Haftungsinanspruchnahmen.
Die Beratungstätigkeit ist dabei nicht nur auf die insolvenzmäßige nicht verwaltende Abwicklung
verengt, sondern auch und gerade ausgerichtet auf die außergerichtliche Insolvenzprophylaxe,
Reorganisation des Rechtsträgerschaft, ggf. durch Erstellung eines Insolvenzplans.