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Breuer Rechtsanwälte - Insolvenzrecht

Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht sowie die Sanierung zählen zu den traditionellen Beratungsfeldern der Kanzlei,

gestützt auf den praktischen Erfahrungen als Konkurs- und Insolvenzverwalter, wissenschaftlich

unterlegt durch Mitkommentierung von Vorschriften der seit dem 01.01.1999 geltenden

Insolvenzordnung, zahlreiche Veröffentlichungen sowie einschlägige Referententätigkeiten.

Diese gestatten eine praxisgerechte und problemorientierte Bewältigung von im Rahmen einer

Insolvenz auftretenden Fragen im Bereich des Gesellschafts-, Handels-, Bank-, Kreditsicherungs-,

Arbeits- und Steuerrechts sowie insbesondere bei der Beurteilung von eigenkapitalersetzenden

oder organschaftlichen Haftungsinanspruchnahmen.

Die Beratungstätigkeit ist dabei nicht nur auf die insolvenzmäßige nicht verwaltende Abwicklung

verengt, sondern auch und gerade ausgerichtet auf die außergerichtliche Insolvenzprophylaxe,

Reorganisation des Rechtsträgerschaft, ggf. durch Erstellung eines Insolvenzplans.

Leistungsangebote im Bereich des Insolvenzrecht

Unternehmensinsolvenz

  • Präventive Insolvenzberatung | asset protection

  • Identifizierung der Unternehmenskrise 

  • Prüfung von Sanierungsaussichten (StaRUG, Schutzschirm, Insolvenzplan, übertragende Sanierung)

  • Prüfung der Insolvenzreife (Quickcheck -> Zahlungsunfähigkeit | -> Überschuldung | -> drohende Zahlungsunfähigkeit)

  • Vorbereitung + Stellung des Insolvenzantrages 

  • Antrag auf Eigenverwaltung 

  • Prüfung zur Aufstellung eines Insolvenzplans

  • Vermeidung von Haftungsrisiken -> Geschäftsführer (Insolvenzantragspflicht, Insolvenzanfechtung, Bankrottdelikte, Amtsniederlegung)

  • Vermeidung von Haftungsrisiken -> Gesellschafter (Entnahmen, Ausschüttungen, Gesellschafterdarlehen, Patronatserklärung, Insolvenzanfechtung)

 

Unternehmer | Selbstständige | Freiberufler

  • Präventive Insolvenzberatung | asset protection

  • Prüfung der Insolvenzreife (Quickcheck -> Zahlungsunfähigkeit | -> drohende Zahlungsunfähigkeit)

  • Strategieberatung | Optionen

  • Vorbereitung + Stellung des Insolvenzantrages

  • Antrag auf Eigenverwaltung 

  • Antrag auf Restschuldbefreiung 

  • Antrag auf Verfahrenskostenstundung

  • Prüfung zur Aufstellung eines Insolvenzplans

  • Vermeidung von Haftungsrisiken (Übertragung von Vermögenswerten, Güterstandswechsel, nahestehende Personen, Insolvenzanfechtung, Bankrottdelikte)

Verbraucher | ehemals Selbstständige

  • Bestimmung der Verfahrensart (Regel- | Verbraucherinsolvenz)

  • Prüfung der Insolvenzreife (Quickcheck -> Zahlungsunfähigkeit)

  • Strategieberatung | Optionen 

  • Vorbereitung + Durchführung außergerichtlicher Schuldbereinigungsversuch mit Gläubigern

  • Vorbereitung + Stellung des Verbraucher-Insolvenzantrages (Formularzwang)

  • Antrag auf Restschuldbefreiung 

  • Antrag auf Verfahrenskostenstundung 

  • Ermittlung insolvenzfreies Vermögen (pfändbare Anteile | Pkw | Grundvermögen)

  • Vermeidung von Haftungsrisiken (Übertragung von Vermögenswerte, Güterstandswechsel, nahestehende Personen, Insolvenzanfechtung, Bankrottdelikte)

Gläubiger

  • Insolvenzfeste Vereinbarung von Sicherungsrechten (Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung, Forderungsabtretung, Pfandrechte, Bürgschaften, Schuldanerkenntnis)

  • Insolvenzfeste Vertragsabwicklung (Bargeschäfte)

  • Vertragsabschluss + Durchsetzung von Forderungen unter Insolvenzbedingungen (Masseschuld | einfache Insolvenzforderung)

  • Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle

  • Vertretung in Gläubigerversammlungen

  • Vertretung im Gläubigerausschuss

  • Vertretung bei Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen 

Unternehmensinsolvenz
Unternehmer
Verbraucher
Gläubiger

Beratungsgespräch

Mit Erfahrung in verschiedenen Bereichen behandelt Breuer Rechtsanwälte Ihre Belange mit Sorgfalt, Professionalismus und Expertise. Kontaktieren Sie uns noch heute und sichern Sie sich ein Beratungsgespräch.

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